Bei einer kürzlich von ÖKO-TEST durchgeführten Untersuchung wurden 66 Kinder- und Juniorzahnpasten geprüft. 14 davon erreichten so schlechte Ergebnisse, dass ihre Nutzung nicht empfohlen wird. Untersucht wurde insbesondere, ob die Angaben zu Dosierung und Anwendung denen der Zahnärzte entsprechen. Außerdem prüften die Tester die Zahnpasten auf mögliche Giftstoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle und Schaumbildner.

So urteilt ÖKO-TEST

Die überwiegende Mehrheit der Zahnpasten wurde mit „gut“ oder gar „sehr gut“ bewertet. Jedoch wurden elf Kinderzahnpasten und drei für Junioren nur mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ beurteilt. Am häufigsten kritisiert wurde der hohe Anteil an PEG (Polyethylenglycol)/PEG-Derivaten und Natriumlaurylsulfat. Diese PEG-Derivate sollen die Pasta beim Putzen im Mund aufschäumen lassen, machen die Haut jedoch durchlässiger für Fremdstoffe, während Natriumlaurylsulfat die Haut reizt. In einer Zahnpasta wurde krebserregendes Cadmium entdeckt, in zweien Aluminium, das schädlich für das Nervensystem ist, sowie Blei und giftiges Antimon. Diese Stoffe sind auch in Kosmetika verboten, in geringen Mengen werden Spuren davon jedoch toleriert. In den getesteten Zahncremes lag der Anteil allerdings über dem Akzeptanzwert, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für vertretbar hält. In den beiden Zahnpasten, die Blei und Aluminium enthalten, wurde davon so viel entdeckt, dass der zulässige Wert weit überschritten wurde.

Eine weitere Zahnpasta enthielt zudem einen zu hohen Wert an Zink. Es soll antibakteriell wirken, ist jedoch in zu großen Mengen schädlich. Die Zink-Aufnahme über Lebensmittel sei für Kinder bereits ausreichend, weshalb das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Zink in Zahnpasten für Kinder verbietet.

Fluorid in der Diskussion

Ob und wie viel Fluorid in den Zahnpasten enthalten ist, spielte grundsätzlich bei der Prüfung und im Testergebnis keine Rolle, da die Experten bei diesem Thema zu keinem Konsens kamen. Demnach wurden sowohl Pasten mit und ohne Fluorid untersucht. Was jedoch berücksichtigt wurde, ist die ausreichende Kennzeichnung auf der Verpackung, damit keine Über- oder Unterversorgung des Kindes eintritt. Denn eine ausreichende Menge Fluorid ist wichtig für die gesunde Entwicklung der kindlichen Zähne, sollte jedoch nicht überschritten werden.

Viel Hersteller befolgen die „Fluoridierungsmaßnahmen zur Kariesprophylaxe“ aus dem Jahr 2013. Darin wird der Wert von Fluorid auf 500 ppm festgelegt. Jedoch wird aktuell diskutiert, ob der Wert nicht erhöht werden sollte. Dafür sprechen sich zumindest viele zahnärztliche Fachgesellschaften aus. Eine neue Leitlinie, die voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres erscheint, soll künftig den neuen Wert 1.000 ppm ausgeben. Grund für diese Veränderung des Fluorid-Wertes ist, dass ein kariesvorbeugender Effekt sich erst ab 1.000 ppm belegen lässt.

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